Bernd Ritter

Bernd Ritter

05.12.2017 um 13:07

Stellenplan

Wie ist der Stellenplan, als Teil der Haushaltssatzung, zu verstehen?

Ist die darin genannte Stellenanzahl, die maximal zulässige?
Werden neben den im Stellenplan genannten Stellen noch weitere Personen beschäftigt, die nicht im Stellenplan aufgeführt sind?
Schließt die „Zahl der besetzten Stellen am 30.6.“ alle Beschäftigten der Verwaltung LA ein oder nur die besetzten Stellen laut Stellenplan?

Redaktion Verwaltung Lampertheim

Redaktion Verwaltung Lampertheim

09.12.2017 um 12:09

Sehr geehrter Herr Ritter,

schönen Dank für die Anfragen zum Stellenplan 2018. Hierzu nehmen wir gerne wie folgt Stellung:

1. Wie ist der Stellenplan, als Teil der Haushaltssatzung, zu verstehen?

Nach den rechtlichen Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung besteht der Haushaltsplan aus dem Gesamthaushalt sowie den Teilhaushalten und dem Stellenplan. Der Stellenplan ist also Bestandteil des Haushaltsplanes. Er ist Grundlage für die Personalwirtschaft und ermächtigt zu personalwirtschaftlichen Maßnahmen wie Einstellung, Beförderung oder Höhergruppierung im Rahmen des Besoldungs- und Tarifrechts. Für die optische Darstellung des Stellenplans ist ein normiertes Muster zu verwenden. Nach § 6 der Haushaltssatzung der Stadt Lampertheim (aktueller Entwurf) gilt dann der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

2. Ist die darin genannte Stellenanzahl die maximal zulässige?

Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht nur vorübergehend eingestellten Arbeitnehmer auszuweisen. Insoweit sind im Stellenplan grundsätzlich alle Stellen aufzuführen, die mit festangestelltem Personal besetzt sind oder besetzt werden sollen. Der Stellenplan stellt die Verbindlichkeit in Form einer Obergrenze zulässiger Stellenbesetzungen für bestimmte Aufgabenfelder fest, nicht aber eine Bindung an die in der Übersicht enthaltene Zuordnung der Stellen zu bestimmten Organisationseinheiten. Die mit Daueraufgaben unterlegten Stellen werden als Planstellen bezeichnet. Diese müssen zwingend im Stellenplan ausgewiesen werden. Insoweit entspricht die Zahl der Planstellen der Summe aller auf rechnerischer Basis ermittelten Vollzeitäquivalente von Beamten und Arbeitnehmern mit Daueraufgaben.

3. Werden neben den im Stellenplan genannten Stellen noch weitere Personen beschäftigt, die nicht im Stellenplan aufgeführt sind?

Ja, dies ist zum Beispiel bei geringfügig Beschäftigten sowie Aushilfs- und Honorarkräften o. ä. der Fall.

4. Schließt die „Zahl der besetzten Stellen am 30.6.“ alle Beschäftigten der Verwaltung Lampertheim ein oder nur die besetzten Stellen laut Stellenplan?

Im Stellenplan ist für jede Besoldungs- und Entgeltgruppe die Gesamtzahl der Stellen für das Vorjahr sowie der am 30. Juni des Vorjahres besetzten Stellen anzugeben. Insoweit beziehen sich die dort geführten Angaben ausschließlich auf die mit Daueraufgaben im Stellenplan gelisteten Beamten und Tarifbeschäftigten.

Mit freundlichen Grüßen Die Redaktion der Stadtverwaltung